Ihre Fragen – Unsere Antworten: Häufig gestellte Fragen bei Reha-Fit

Wir wissen, dass es viele Fragen rund um Therapien und organisatorische Abläufe gibt. Deshalb haben wir die wichtigsten FAQs für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten zu Themen wie Rezeptgültigkeit, Therapieunterschieden und vielem mehr. Unsere FAQs helfen Ihnen, sich bestens informiert auf Ihre Behandlung vorzubereiten.

Allgemeine Fragen

Ihre Behandlung beruht auf einer Verordnung Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes. Egal ob Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Sporttherapie, die Gültigkeit eines Rezeptes richtet sich nach Ihrem Kostenträger. Sollten Sie ein Rezept über Ihre Krankenkasse erhalten, ist dies 14 Tage gültig (einschließlich Feiertage und Wochenende).

Nach Arbeitsunfällen erhalten Sie ein Rezept über Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie über Ihre Berufsgenossenschaft. Hier müssen Sie die Behandlung innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung beginnen, da die Gültigkeit sonst verfällt.

Sollten Sie Beihilfe erhalten oder privat krankenversichert sein, so besteht keine Frist, um mit der Therapie zu beginnen.

Für die Anmeldung benötigen Sie ein gültiges Rezept und einen Termin. Vereinbaren Sie diesen telefonisch oder direkt vor Ort. Unser Team unterstützt Sie gerne.

Gerne können Sie an einem Probetraining an unseren Geräten oder auch in einem Gruppenangebot in unseren Häusern teilnehmen. Bitte vereinbaren Sie für eine Probestunde einen Termin an unserer Anmeldung.

Wir sind von den gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, den Eigenanteil bzw. die Zuzahlung zu Ihrer Behandlung für jedes durchgeführte Rezept in der Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Sporttherapie bei uns einzuziehen.

Wenn Ihre Ausgaben für medizinische Leistungen eine bestimmte Höhe übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Richtlinien zur Befreiung von Rezeptgebühren bzw. Zuzahlungen.

Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung. Der Eigenanteil setzt sich aus 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro zusammen und ist somit immer ein individueller Betrag, je nach Höhe des Rezeptpreises.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte ein gültiges Rezept in unsere Einrichtung für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie mit. Gerne können Sie uns diese auch schon vorab zukommen lassen, sodass wir Ihre Termine schon planen können. Um alle Anliegen, Termine und bürokratische Gegebenheiten in Ruhe mit Ihnen besprechen zu können, erscheinen Sie zu Ihrem Termin bitte mindestens 10 Minuten vor Behandlungsbeginn an unserer Anmeldung.

Wenn Sie einen Termin in der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie oder Sporttherapie nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig! Wir müssen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir Ihnen nicht oder sehr kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin) in Rechnung stellen müssen!


Die jeweilige Therapeutin und der jeweilige Therapeut in der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie oder Sporttherapie ist nur für Ihren Termin reserviert. Können wir die Therapielücken nicht füllen, müssen wir Ihnen die Kosten für den nicht wahrgenommen Termin in Rechnung stellen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Ja, an unseren Standorten stehen Ihnen sowohl Umkleideschränke als auch Duschen zur Verfügung, damit Sie sich vor und nach Ihrer Behandlung frisch machen können.

Um den Therapieerfolg zu erhalten und/oder weiteren Beschwerden vorzubeugen, bieten wir Ihnen nach abgeschlossener Behandlung die Möglichkeit, weiterführende Maßnahmen wie medizinisches Training in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne auch nach abgeschlossener Behandlung!

In allen Therapiebereichen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Zeit für Ihre Behandlung und somit Ihre Gesundheit dazu zu buchen, die „Therapiezeitverlängerung“. Dadurch wird Ihre Behandlung um eine gewisse Zeit verlängert. Diese Leistung wird nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen. In der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Sporttherapie sind Therapiezeiten von Ihrer Krankenkasse vorgegeben. Diese reichen oft zur völligen Genesung nicht aus. Gerne können Sie uns auf eine Verlängerung der Behandlung ansprechen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Im Trainingsbereich des Reha-Fit findet die Betreuung durch ein qualifiziertes Team aus Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Sporttherapeutinnen und -therapeuten und Diplomsportlehrerinnen und -lehrern statt. Sie erhalten einen für Sie individuell erstellten Therapieplan, welcher regelmäßig überprüft und angepasst wird.

Unsere Räumlichkeiten sind rollstuhlgerecht eingerichtet. D.h. sowohl die Haupteingangstür als auch die Eingangstür zur Praxis öffnen sich automatisch. Der Aufzug, die Gänge und die sanitären Einrichtungen sind ebenso für eine Benutzung mit dem Rollstuhl ausgelegt. Es müssen keine Stufen überwunden werden.

Da unsere Mitarbeitenden der Anmeldung alle Dinge rund um Rezept, Bezahlung, Terminierung und Telefon erledigen, kann sich Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut völlig auf Ihre Behandlung konzentrieren. Es entstehen keine Unterbrechungen der Behandlung. Die behandelnde Person muss also nicht während Ihres Termins die Kabine verlassen.

Fragen zu den Therapien

Die Ergotherapie fokussiert sich auf die Förderung der Selbstständigkeit im Alltag, während die Physiotherapie gezielt körperliche Funktionen wie Beweglichkeit und Kraft verbessert. Beide Therapien ergänzen sich häufig.

Die Spiegeltherapie wird häufig bei Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen oder nach Amputationen eingesetzt. Durch den Einsatz eines Spiegels wird eine optische Illusion erzeugt, die das Gehirn stimuliert und Schmerzen reduzieren sowie die Bewegungsfähigkeit verbessern kann.

Fragen zur T-Rena

Das T-Rena-Programm (Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge) ist ein spezifisches Nachsorgeprogramm, das nach einer Rehabilitationsmaßnahme verordnet werden kann. Es dient dem gezielten Muskelaufbau und der Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit. Die T-Rena Maßnahme ist eine von der Rentenversicherung unterstütze Therapiemethode.

Im Reha-Fit wird die T-Rena in Gruppentherapie an den Therapiegeräten durchgeführt. Durch die Steigerung Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit wird Ihr Zustand nach Ihrer Rehabilitation dank der Durchführung von T-Rena nochmals verbessert.

Das Nachsorgekonzept T-Rena können Versicherte, die eine medizinische Rehabilitation nach §15 SGB 5 abgeschlossen haben erhalten. Die Verordnung für T-Rena erhalten Sie direkt von der Rehabilitationseinrichtung.

Sie erhalten einen Einweisungstermin und zusätzlich 26 Termine für Behandlungseinheiten an den Geräten. Bei Bedarf kann sich die Anzahl der Behandlungseinheiten um 26 Termine verlängern. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Die Anzahl der nötigen Behandlungseinheiten besprechen Sie in der Therapie mit unserem Fachpersonal.

  • Die T-Rena muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen, spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Rehabilitationsmaßnahme begonnen werden.
  • Die Therapiemaßnahme darf maximal 4 Wochen (mit Begründung) unterbrochen werden.
  • Die T-Rena Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten, bzw. einer Frist von 12 Monaten bei einer Verlängerung, abgeschlossen werden.

Die anfallenden Kosten für T-Rena werden vom Rentenversicherer übernommen. Das Reha-Fit rechnet die Kosten der durchgeführten Leistungen direkt mit dem Rentenversicherer ab. Außerdem können Sie eine Fahrtkostenpauschale bei Ihrer Rentenversicherung beantragen.

Eine nachträgliche Empfehlung zur Durchführung der T-Rena ist in einem beschränkten Zeitraum möglich. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation kann beim zuständigen Rentenversicherer ein Nachsorgeprogramm beantragt werden.

T-Rena kommt in Betracht für Versicherte mit Beeinträchtigungen oder Schwierigkeiten im Haltungs- und Bewegungsapparat. Die Grunderkrankung oder die Entlassungsdiagnose Ihrer Rehaeinrichtung ist hier nicht ausschlaggebend. Sie können T-Rena also auch unabhängig von einer orthopädischen Reha-Entlassungsdiagnose erhalten.

Fragen zur Logopädie

Die Kosten für eine logopädische Behandlung auf Basis der ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre Krankenversicherung.

Fragen zu den Gutscheinen

Ja, wir bieten Gutscheine für unsere Wellnessbehandlungen an. Ob als Geschenk für Ihre Liebsten oder zum eigenen Verwöhnen – unsere Gutscheine sind flexibel einlösbar und ermöglichen eine wohltuende Auszeit vom Alltag. Sie können den Gutschein für verschiedene Wellnessangebote nutzen und selbst entscheiden, welche Behandlung am besten passt. Oder Sie wählen ein bestimmtes Wellness-Angebot aus. Hier mehr erfahren und bestellen:

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Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!

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